Leistungen zur elektronischen Nachweisführung (eANV) für gefährliche
Abfälle und für nichtgefährliche Abfälle. Für nichtgefährliche Abfälle
gilt, dass die Beförderer und Entsorger an ein Portal zur elektronischen
Nachweisführung angeschlossen sein müssen. Große öffentliche
Auftraggeber streben die Realisierung der gesamten Nachweisführung im
elektronischen Nachweissystem an.
Das Unternehmen Dietmar Sacher Grundstücksentwicklung
durch Altlastensanierung besitzt ein eigenes Portal im System „Zedal“
und stellt Ihnen bei einem Auftrag zur Entsorgung dieses Portal zur
Verfügung. Bei Erteilung einer Vollmacht eines Abfallerzeugers kann bei
Vorlage einer Erzeugernummer diese im Portal mit verwendet werden. Es
besteht die Möglichkeit mit der erteilten Vollmacht eine neue
Erzeugernummer zu beantragen. Diese wird dann dem Portal mit
hinzugefügt. Folgende Leistungen können übernommen werden.
1. Erstellung von Entsorgungsnachweisen , Begleitscheinen,
Registerbelegen und Übernahmescheinen einschließlich der vom Gesetzgeber
geforderten Registerführung und elektronischer Signierung.
Verwendet werden dazu eigene Erzeugernummern für Großstädte wie Leipzig,
Berlin und andere Regionen. Anfallende Abfälle auf Baustellen können
somit in kurzer Zeit problemlos entsorgt werden.
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